Urteil bedeutet Gerechtigkeit für die Kommunen
„Das ist ein guter Tag für die Kommunen, für die Träger von Kitas und damit auch für Eltern und Kinder.“ Mit diesen Worten kommentiert die Vorsitzende des SPD Stadtverbandes Wolfhagen, Sabine Scherer, das Urteil des Staatsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der Mindestverordnung für den Betrieb von Kindertagesstätten. „Der Versuch der Landesregierung, sich unter Bruch eines damals von Minister Banzer gegebenen Wortes aus der Konnexität, d.h. aus der Verpflichtung zur Erstattung der erhöhten Kosten, die durch ihre Verordnung von verbesserten Personalstandards in Kindertageseinrichtungen bei den Kommunen entstanden sind, heraus zu mogeln, ist kläglich gescheitert.
Der Staatsgerichtshof habe zwar die Klage der hessischen Städte gegen das Land Hessen formal zurück gewiesen, gleichwohl bedeute das Urteil am Ende einen finanziellen Sieg für die Kommunen und damit auch für Wolfhagen, ergänzt Heiko Weiershäuser, Fraktionsvorsitzender im Stadtparlament. Immerhin haben wir durch die Mindestverordnung knapp 120.000€ Mehrkosten. Das Geld geben wir für unsere Kinder sehr gern aus, daher haben wir bereits frühzeitig für eine bessere Betreuungsqualität entschieden und den Betreuungsschlüssel erhöht. Mit dem Urteil sei jetzt klar, dass wir die dafür notwendigen finanziellen Mehraufwendungen auch rückwirkend vom Land erstattet bekommen müssen – und zwar in voller Höhe!
„Wir fordern die Landesregierung auf, der Stadt Wolfhagen und den übrigen Kommunen das zustehende Geld unverzüglich zu erstatten“, erklärt Heiko Weiershäuser. Nach den bisherigen Erfahrungen wird man auch weiterhin wachsam bleiben müssen“, so der Fraktionschef, damit die Gelder aus Landesmitteln und nicht wieder, wie erst Letztens, aus dem kommunalen Finanzausgleich – also dem Geld, was den Kommunen sowieso gehört - genommen werden.
Es sei und bleibe bedauerlich, dass diese Landesregierung erst durch höchstrichterlichen Beschluss davon abgehalten werden musste, den Verfassungsgrundsatz der Konnexität zu verletzen, so Sabine Scherer und Heiko Weiershäuser abschließend. Jetzt müsste jedem in der Wiesbadener Regierung für künftige Fälle klar geworden sein: „wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen !“