Das Beste an dem Gesetz ist sein Name. In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist nur die bereits bestehende Rechtsprechung zusammenfassend aufgeschrieben worden, mehr nicht.
Eine Stärkung der Patientenrechte gibt es leider nicht.
Wir Sozialdemokraten wollen, dass Patientenrechte immer aus der Patientenperspektive betrachtet werden. Der Patient soll alle medizinischen Leistungen und vor allem keine vorenthalten bekommen. Er darf nicht schlecht und vor allen Dingen nicht unnötig behandelt werden. Es darf keine Bandscheibenoperation oder ein neues Hüftgelenk ohne medizinische Gründe geben.
Besonders kritisieren wir Sozialdemokraten nach wie vor, dass die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Patientenrechtegesetz so gut wie gar nicht geregelt werden. Und das, obwohl jeder weiß, dass den Patienten in letzter Zeit immer mehr medizinische Nicht-Kassen-Leistungen geradezu angedreht werden. Die Menschen auch bei uns in Nordhessen zahlen zum Teil richtig viel Geld dafür und Behandlungen bringen dann oft nichts. Im Gegenteil: Manche Maßnahmen sind sogar schädlich. Darmspülungen sind dabei das beste Beispiel.
Wir fordern hier einen schriftlichen Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und seinem Arzt.
Wir sagen, gerade auch vor dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs zur Korruption im Gesundheitswesen haben Patientenrechte eine besondere Bedeutung. Deshalb haben wir in dieser Woche auch unseren Antrag „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ (Drs. 17/3685) auf die Tagesordnung setzen lassen.
Wir Sozialdemokraten sagen, es ist niemandem zu erklären, dass ein angestellter Arzt, wenn er geschmiert wird, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Der niedergelassene Kollege aber nicht, obwohl er vielleicht sogar im selben Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) arbeitet. Ein freiberuflicher Arzt kann selbst dann nicht bestraft werden, wenn er beispielsweise im Bereich der Onkologie, also im Bereich der Krebsbehandlung, wo es um Leben und Tod geht, Schmiergeld nimmt. Er kann selbst dann nicht bestraft werden, wenn er aufgrund von Schmiergeldzahlungen Medikamente verschreibt, die schlechter wirken und, im Vergleich zu anderen Herstellern, vielleicht auch noch teurer sind.
Wir sagen, alle Patienten müssen sicher sein, dass bei den Entscheidungen des Arztes für eine Behandlung ausschließlich medizinische und keine monetären Gründe maßgebend sind. Wir haben die Regierungskoalition deshalb zum Handeln aufgefordert. Klar ist auch für uns Sozialdemokraten: Wir haben gerade auch bei uns in Nordhessen hervorragende Ärzte; wir haben in Nordhessen und in ganz Deutschland ein hervorragendes Gesundheitssystem. Trotzdem gibt es schwarze Schafe.
Damit unser Gesundheitssystem so erstklassig bleibt, wie es ist, brauchen wir eine Strafrechtsnorm für das Gesundheitswesen: Wir wollen zuallererst einen hohen Patientenschutz, aber gleichzeitig auch den Schutz aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen, also auch den Schutz der ehrlich abrechnenden Ärzte. Wir wissen, ein Arzt der betrügt, schädigt immer auch seine ehrlich abrechnenden Kollegen. Also müssen wir diese ehrlichen Ärzte vor den schwarzen Schafen schützen.