Wer ab dem 19. Januar seine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt von seinem Prüfer den neuen EU-Führerschein im Kreditkartenformat überreicht. Zu diesem Datum tritt die 2006 beschlossene Führerscheinrichtlinie in Kraft. Bisher waren in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über 110 verschiedene Führerscheine im Umlauf. Das soll sich nun ändern: Mit dem Gesetz werden die auf dem Führerschein enthaltenen Angaben weiter vereinheitlicht und Fälschungen erschwert.
"Die schrittweise Harmonisierung des Führerscheins seit Ende der 1990er Jahre ist für die Verkehrssicherheit besonders wichtig. Wo man auch schaut, sieht man heute immer mehr Autokennzeichen aus den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf den Straßen. Regeln, die die Fahrberechtigung betreffen, sollten daher in allen Ländern gleich sein", so die nordhessiche SPD-Europaabgeordnete Barbara WEILER.
Durch die Einführung des EU-Führerscheins soll außerdem Missbrauch verhindert werden. Lange Zeit gab es Fälle, in denen Autofahrer nach Entzug ihrer Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik eine erneute Fahrprüfung in einem Nachbarland ablegten. Die Führerscheinrichtlinie dient dazu, Rechtsgleichheit herzustellen und den sogenannten 'EU-Führerscheintourismus' einzudämmen.
Das Gesetz führt auch zu Änderungen des Inhalts einiger Führerscheinklassen. So dürfen zukünftig etwa mit der gängigen Klasse B für PKW schwerere Anhänger genutzt werden. Von den Erweiterungen profitieren auch alle Inhaber älterer Versionen, ohne ihren Führerschein dafür umtauschen zu müssen. "Ein Umtausch wird erst ab 2033 erforderlich sein", erklärt die Nordhessin Barbara WEILER abschließend.
Für weitere Informationen und Rückfragen: Barbara Weiler, Tel.: 0170-3404804