Urteil zur Konnexität bei Kinderbetreuungskosten *
Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in NRW hat der Verfassungsbeschwerde von 19 kreisfreien Städten und Kreisen gegen finanzielle Folgen des Kinderförderungsgesetzes am 12.10.2010 stattgegeben. Damit gerät auch die Hessen-CDU in arge Nöte, so Fraktionsvorsitzender Heiko Weiershäuser, denn sie müsste nun endlich den Deckel bezahlen, den sie gemacht hat !
Der VGH hält die Voraussetzungen für die Anwendung der Konnexitätsregeln für gegeben. Die in NRW - ähnlich wie in Hessen - im Jahr 2008 erfolgte Regelung über die Zuständigkeit von Kreisen und kreisfreien Städten für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist nicht mit der Landesverfassung vereinbar.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes fällt nicht nur die Übertragung einer neuen Aufgabe, sondern auch die deutliche Ausdehnung einer bestehenden Aufgabe unter das so genannte Konnexitätsprinzip. Damit müssen die nordrhein-westfälischen Städte und Kreise für die zusätzlichen Kosten beim Ausbau der Kinderbetreuung einen Ausgleich vom Land erhalten.
Diese Entscheidung hat Signalwirkung für die Verwirklichung eines strikten Konnexitätsprinzips und dürfte auch für uns in Hessen eine Rolle spielen, wenn die Sachverhalte ähnlich gelagert sind und vergleichbare Konnexitätsregeln wie in Nordrhein-Westfalen bestehen. Wir sind sehr gespannt, wie sich die Hessen-CDU und Herr Banzer jetzt verhalten wird. Werden nun endlich die Zahlungen erfolgen oder wird wieder einmal versucht, das öffentlich gegebene Versprechen zu brechen ?! Allem Anschein nach versucht Herr Banzer, sich mit dubiosen Pauschalen aus der Verantwortung zu ziehen ! Im Sinne unserer Kleinsten werden wir das aber nicht mitmachen und gegebenenfalls auch den Rechtsweg in Hessen beschreiten !
Die vom Verfassungsgerichtshof festgestellte Verpflichtung des Landes zur Einhaltung der strikten Konnexität dürfte auch das Abstimmungsverhalten im Bundesrat beeinflussen, wenn künftig Abstimmungen über Gesetze mit finanziellen Folgen für die Kommunen anstehen.